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Die Marke: Das ist meist der Name oder das Logo eines Produkts – egal, ob auf eine Pappschachtel aufgedruckt, als Logo einer App, eines Youtube-Channels oder eines Onlinespiels. Die Marke verkörpert ein Image, das sich der Hersteller für seine Produkte wünscht und wird vom Käufer zugleich als Qualitätsversprechen wahrgenommen. Selbstverständlich geht der Konsument davon aus, dass die Marke nur von einem bestimmten Unternehmen genutzt wird. Rechtlich betrachtet ist das allerdings gar nicht so klar: Erst durch die Eintragung der Marke wird sichergestellt, dass kein Dritter sie verwenden darf und gleichzeitig, dass durch die eigene Benutzung nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen wird.
Doch nicht jede Marke kann geschützt werden. Dagegen sprechen können beispielsweise, wenn die Marke einer bereits eingetragenen Marke zu sehr ähnelt, sie vielleicht sogar schon identisch für ein anderes Produkt eingetragen ist, oder der Begriff oder das Logo für den allgemeinen Gebrauch frei bleiben muss. In der Praxis kommt es (leider) regelmäßig vor, dass sehr viel Aufwand in ein Produkt(-Konzept) investiert wird, ohne rechtzeitig die Verfügbarkeit und Schutzfähigkeit der begehrten Marke zu prüfen. Die Konsequenz ist, dass Name oder Logo verworfen werden müssen und in der Folge sehr viel Aufwand betrieben werden muss, um ein neues Konzept zu entwickeln. Dies ist ganz einfach und mit geringen Kosten vermeidbar, indem die in Frage kommenden Marken bereits während der Konzeption geprüft und frühzeitig eintragen werden.
Der Schutz der Marke ist dabei grundsätzlich auf Produktgruppen (sogenannte “Nizzaklassen”) und territorial beschränkt. Es ist möglich, Schutz für Deutschland, mehrere Länder, Europa oder sogar weltweit zu beantragen. Soll die Nutzung durch Dritte gänzlich ausgeschlossen werden, müsste die Marke weltweit und zudem für alle Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet werden. Dies wäre mit hohen Kosten und erheblichen rechtlichen Hürden verbunden. Die Auswahl des Geltungsbereichs der Marke sollte daher sorgsam vorgenommen werden, um hier nicht in Konflikt zu geraten. Je nach Schutzgebiet gibt es unterschiedliche Verfahren für die Eintragung. Sie sind im Detail komplex und unterscheiden sich erheblich. Es ist deshalb empfehlenswert, die Markenanmeldung von einem spezialisierten Anwalt vornehmen zu lassen.
Je nach Verfahren und Schutzumfang fallen unterschiedliche Kosten an. Die einfachste Anmeldung für Deutschland kostet 300 EUR Gebühr, eine Unionsmarke kostet ab 850 EUR und für weltweiten umfangreichen Schutz muss mit mehreren tausend Euro Anmeldegebühren kalkuliert werden. Nach einer erfolgreichen Markenanmeldung ist es ausschließlich dem Inhaber erlaubt, die Marke zu verwenden oder die Verwendung an Dritte zu lizenzieren. Verstöße dagegen können kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich durchgesetzt werden.
Während für eine Marke Schutz erst durch Eintragung erlangt wird, besteht für den Namen eines Unternehmens (“Unternehmenskennzeichen”) ab Benutzung Schutz, sofern er unterscheidungskräftig ist. Für viele noch wichtiger, auch der Titel eines Werkes – beispielsweise eines Games oder Buchs – kann ohne Eintragung geschützt sein (“Werktitelschutz“). Dafür muss der Titel allerdings “wenigstens ein bisschen” unterscheidungskräftig sein, damit anhand des Titels auf das Produkt geschlossen werden kann. Dazu können aber schon einfache Serientitel wie „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ genügen. Auch Apps und Domains sind grundsätzlich titelschutzfähige Werke. Allerdings sollten hier die Titel etwas fantasiereicher gewählt werden. Kein Werktitelschutz besteht bei diesen Produkten nämlich dann, wenn der Titel “glatt beschreibend” ist, wie beispielsweise im Fall “wetter.de”. Durch eine Titelschutzanzeige kann dabei mehr Sicherheit erreicht werden.
Übrigens: Auch körperliche 3D-Marken (z.B. „Bounty“-Schokoriegel), Hörmarken (z.B. das Brüllen des MGM-Löwen) und weitere Markenformen sind möglich, doch eher selten.